Politik in der Gemeinde

In Henndorf gibt es mehrere Gremien, welche darüber beraten und entscheiden, was in der Gemeinde geschieht.


Aktuell gibt es folgende Gremien:

  • Gemeindevorstehung
  • Gemeindevertretung
  • Fünf themenbezogene Ausschüsse
  • e5-Team
  • Gemeindejagdkommission


Die Gemeindevorstehung

Die Hauptaufgabe der Gemeindevorstehung ist die Vorberatung von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen.


Die Gemeindevertretung

In der Gemeindevertretung kommen alle gewählten Mandatare der einzelnen Parteien zusammen, um wichtige Themen zu besprechen und darüber abzustimmen


Die aktuelle Mandatsverteilung nach Parteien sieht seit 2024 wie folgt aus:

ÖVP

TFH

SPÖ

FPÖ

Grüne

FMH

11

5

3

3

2

1


Die Ausschüsse

An den Ausschüssen nehmen ausgewählte Gemeindevertreter der gewählten Parteien teil. Im Gegensatz zur Gemeindevertretung sind die Fraktionen nicht mit allen Mandataren in den Ausschüssen vertreten, sondern im Regelfall zu ca. 1/3 der Gesamtstärke. Das prozentuelle Kräfteverhältnis wird hierbei ungefähr widergespiegelt. Welche Mandatare an welchen Ausschüssen teilnehmen, wird parteiintern geregelt.

Es gibt momentan fünf Ausschüsse:

  • Überprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Bildung, Gesundheit, Kultur und Vereine
  • Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Dorfentwicklung, Wirtschaft, Mobilität und Freizeit
  • Ausschuss für Soziales, Wohnen und Generationen
  • Ausschuss für Infrastruktur, Bauwesen und Raumordnung


Der Überprüfungsausschuss prüft die Finanzgebarung der Gemeinde. Dies betrifft insbesondere Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der finanziellen Mittel.

Die anderen Ausschüsse kümmern sich um für die Gemeinde relevante Themen, passend zum Namen des Ausschusses.


Allgemeines

Während die Gemeindevertretung durchschnittlich neun Mal im Jahr zusammenkommt, finden die meisten Ausschüsse circa zwei Mal jährlich statt. Bei anstehenden größeren Projekten etwas öfter. Für die Tätigkeit als Gemeindevertreter erhalten die Mandatare eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld), sowie Erleichterungen bei der Arbeitnehmerveranlagung.

Wer sich für die Tätigkeit in der Gemeinde interessiert findet auf kommunal.at einige Informationen zur Tätigkeit und was dafür wichtig ist.


Rechte und Pflichten eines Gemeindevertretungsmitglieds:

  1. Gemeinderatsmitglieder haben das Recht auf freie Mandatsausübung und müssen nicht mit ihrer Partei stimmen.
  2. Neue Gemeinderatsmitglieder können sofort an den Sitzungen teilnehmen und sprechen.
  3. Neue Gemeinderatsmitglieder dürfen auch sofort Anträge stellen.
  4. Neue Gemeinderatsmitglieder haben das Recht auf Akteneinsicht zur anstehenden Sitzung.
  5. Gemeinderatsmitglieder können jederzeit und ohne Angabe von Gründen von ihrere Rolle zurücktreten.
  6. Als Mitglied der Gemeindevertretung muss im Sinne der Gemeinde gehandelt werden.
  7. Ist ein Gemeinderatsmitglied während eines ununterbrochenen Zeitraums von sechs Monaten den Sitzungen der Gemeindevertretung oder eines zur Beschlussfassung ermächtigten Ausschusses, dessen Mitglied es ist, ungerechtfertigt ferngeblieben, und es liegt ein entsprechender Antrag der zustellbevollmächtigten Vertreterin oder des zustellbevollmächtigten Vertreters der betreffenden Partei (Wählergruppe) vor, verliert das Gemeinderatsmitglied das politische Mandat.

Quelle: Salzburger Gemeindeordnung 2019 - GdO 2019