Aktuell gibt es folgende Gremien:
Die Gemeindevorstehung
Die Hauptaufgabe der Gemeindevorstehung ist die Vorberatung von Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen.
Die Gemeindevertretung
In der Gemeindevertretung kommen alle gewählten Mandatare der einzelnen Parteien zusammen, um wichtige Themen zu besprechen und darüber abzustimmen
Die aktuelle Mandatsverteilung nach Parteien sieht seit 2024 wie folgt aus:
ÖVP | TFH | SPÖ | FPÖ | Grüne | FMH |
11 | 5 | 3 | 3 | 2 | 1 |
Die Ausschüsse
An den Ausschüssen nehmen ausgewählte Gemeindevertreter der gewählten Parteien teil. Im Gegensatz zur Gemeindevertretung sind die Fraktionen nicht mit allen Mandataren in den Ausschüssen vertreten, sondern im Regelfall zu ca. 1/3 der Gesamtstärke. Das prozentuelle Kräfteverhältnis wird hierbei ungefähr widergespiegelt. Welche Mandatare an welchen Ausschüssen teilnehmen, wird parteiintern geregelt.
Es gibt momentan fünf Ausschüsse:
Der Überprüfungsausschuss prüft die Finanzgebarung der Gemeinde. Dies betrifft insbesondere Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der finanziellen Mittel.
Die anderen Ausschüsse kümmern sich um für die Gemeinde relevante Themen, passend zum Namen des Ausschusses.
Allgemeines
Während die Gemeindevertretung durchschnittlich neun Mal im Jahr zusammenkommt, finden die meisten Ausschüsse circa zwei Mal jährlich statt. Bei anstehenden größeren Projekten etwas öfter. Für die Tätigkeit als Gemeindevertreter erhalten die Mandatare eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld), sowie Erleichterungen bei der Arbeitnehmerveranlagung.
Wer sich für die Tätigkeit in der Gemeinde interessiert findet auf kommunal.at einige Informationen zur Tätigkeit und was dafür wichtig ist.
Rechte und Pflichten eines Gemeindevertretungsmitglieds:
Quelle: Salzburger Gemeindeordnung 2019 - GdO 2019